Im Jahr 2002 wurden vom Bundesausschuss der Zahnärzte und den Krankenkassen die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) gemeinsam beschlossen.
Aufgrund dieses Systems kann der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie den Grad der vorliegenden Fehlstellung bewerten und daraus ableiten, ob eine kieferorthopädische Therapie in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen fällt.
Hierbei werden nur noch entsprechende Behandlungen bei Zahn- und Kieferfehlstellungen übernommen, bei denen das Atmen, Beißen, Kauen und Sprechen erheblich beeinträchtigt wird bzw. zu beeinträchtigen droht.
Die Behandlungskosten bei Zahn- und Kieferfehlstellungen eines geringen Behandlungsbedarfsgrades werden von der Krankenkasse nicht übernommen.
Das bedeutet jedoch leider nicht zwingend, dass aus medizinischer Sicht keine Behandlung notwendig ist. Diese Korrekturen geringen Ausmaßes müssen jedoch privat übernommen werden. Es gibt allerdings deutliche Unterschiede zwischen privat und gesetzlich versicherten Patienten, die wir kurz und knapp darstellen wollen: